Ein Privatdetektiv wird auch als ein Privatermittler bezeichnet. Er arbeitet im Rahmen der Erhebung von Beweisen anhand von Befragungen, Recherchen, Dokumentationen und Observationen im Sinne von dem Erhalten und Beschaffen von Informationen sowie relevanten Erkenntnissen.
In Deutschland wird die Berufsbezeichnung eines Privatdetektivs bisher noch nicht geregelt. Einige Institute bieten Weiterbildungen anhand von diversen Seminaren an, welche über einen bestimmten Zeitraum dauern.
Jeder Privatdetektiv kann entweder selbstständig tätig sein oder auch in einer Detektei bzw. Kanzlei eines Rechtsanwaltes als Angestellter arbeiten. Er arbeitet mit so genannten Jedermannsrechten, ist somit ein normaler Gewerbetreibender, genießt keinerlei Sonderrechte oder Befugnisse hoheitlicher Form .
Wird ein Privatdetektiv beauftragt, kommt zwischen ihm und dem Auftraggeber - also dem Kunden - ein Dienstvertrag zustande, welcher auf dem bürgerlichen Gesetzbuch basiert. Demnach schulden Privatdetektive keinen Erfolg, denn dieser kann in dem Falle nicht mit Sicherheit garantiert werden. Private Auftraggeber schalten ihren auserwählten Privatdetektiv in den meisten Fällen für Ermittlungen ein, welche aufgrund zivilrechtlicher Angelegenheiten basieren. Diese sind oftmals Familienangelegenheiten wie zum Beispiel in Bezug auf Unterhalt, Erbe, Sorgerecht oder auch Partnerschaft. Diese Beauftragung eines Privatdetektivs stellt in vielen Fällen eine Alternative dar. Somit können auf diesem Wege vorab diverse Kenntnisse gesammelt und ausgewertet werden, bevor anschließend eine Entscheidung getroffen wird, im Nachhinein doch noch offizielle Ermittlungen durchführen zu lassen, oder nicht.
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